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ArbG Dortmund, 09.10.2002 - 9 BV 15/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 09.10.2002 - 9 BV 15/02
- LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03
Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von …
Die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.10.2002 - 9 BV 15/02 - wird zurückgewiesen.Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.10.2002 - 9 BV 15/02 - abgeändert.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.10.2002 - 9 BV 15/02 - abzuändern, soweit es die Anträge zu Ziff. 3. c), Ziff. 4. c) und Ziff. 5. c) zurückgewiesen hat und die Zustimmung des Betriebsrats zur.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.10.2002 - 9 BV 15/02 - abzuändern und 1. die Anträge des Arbeitgebers zurückzuweisen;.